DAP Incoterm

DAP - Delivered At Place

Der Exporteur veranlasst und bezahlt die Ausfuhr der Waren einschließlich der Frachtraten. Hinzu kommt die Lieferung an den Bestimmungsort, die ebenfalls in der Verantwortung des Exporteurs liegt. Die verbleibenden Zwischenschritte, d. h. die Importabwicklung und die Zollangelegenheiten, werden vom Importeur erledigt. Das Transportrisiko geht vom Exporteur auf den Importeur über, sobald die Ware an dem vom Importeur genannten Ort abgeliefert wird. Keine der beiden Parteien ist gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen.

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