Emissionshandelssystem (ETS) und ETS-Zuschlag

Ziel des Emissionshandelssystems ist es, die Treibhausgasemissionen in der EU deutlich zu reduzieren. Seit Januar 2024 werden in der Schifffahrt Emissionszertifikate benötigt.

In der heutigen Zeit ist der Klimawandel und die Besorgnis bezüglich möglicher Auswirkungen allgegenwärtig. Gleichzeitig werden vermehrt Bemühungen unternommen, um den Einfluss des Menschen einzudämmen und etwaige Folge zu minimieren. In Folge dessen werden auch einzelne Industrien genauer betrachtet und ihr Beitrag zum Klimawandel bewertet. Im Falle der Schifffahrtsindustrie zeigte sich großer Handlungsbedarf zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks. Seit Januar 2024 wird den Schifffahrtsemissionen ein Preis zugeordnet und die erlaubten Emissionen schrittweise reduziert.

Was ist das EU-Emissionshandelssystem?

Dieses zentrale Instrument der EU hat das Ziel, bis 2030 50% der in der EU verursachten Treibhausgasemissionen einzusparen. Bis 2050 soll die EU zudem klimaneutral agieren. Der Kern des EU-Emissionshandelssystem ist die Schaffung finanzieller Anreize für die Verringerung von Treibhausgasemissionen, wodurch der Übergang zu nachhaltigen Praktiken gefördert wird. Dafür werden in bestimmten Wirtschaftssektoren Obergrenzen für die verursachten Treibhausgasemissionen definiert. Berücksichtigt werden vordergründig die energieintensive Sektoren wie z. B. die Stromerzeugung. Seit 2024 wird die Schifffahrt einbezogen. Ab sofort werden neben Kohlenstoffdioxid (CO₂) die Treibhausgase Methan (CH₄) und Distickstoffoxid (N₂O) ebenfalls einkalkuliert.

Wie wird es in der Schifffahrtsindustrie angewendet?

Das EU-Emissionshandelssystem definiert eine Obergrenze für alle Treibhausgase, die EU-Unternehmen während eines Jahres ausstoßen dürfen. Die Unternehmen müssen ihre Emissionen überwachen und für jede Tonne, die sie ausstoßen, eine Berechtigung abgeben. Pro Tonne bedeutet das 1 European Union Allowance (EUA). Die erforderlichen Berechtigungen erhalten die verantwortlichen Unternehmen an Börsen, wie z. B. Nasdaq oder auf dem Freiverkehrsmarkt. Die Zahl der EU-weit verfügbaren Zertifikate nimmt jedes Jahr ab. Dadurch sinkt die Gesamtmenge der emittierten Treibhausgase im Laufe der Zeit.

Für welche Schiffe und Regionen gilt die EU-EHS?

Das Emissionshandelssystem findet Anwendung für Schifffahrtsaktivitäten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dieser besteht aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Grundlage für die Bepreisung sind die Schiffe, nicht die Ladungen. Seit 2024 sind Fracht- und Passagierschiffe über 5000 BRZ inkludiert und ab 2027 kommen Offshore-Schiffe über 5000 BRZ hinzu.

Darüber schließt die Initiative 100% der Emissionen für Fahrten zwischen EU-/EWR-Häfen ein. Auch 100% der Emissionen am Liegeplatz in EU-/EWR-Häfen sind inkludiert. Für Fahrten zwischen einem EU/EWR-Hafen und einem Nicht-EU/EWR-Hafen werden 50% der Emissionen eingerechnet.

Die Implementierung des EU ETS erfolgt schrittweise:

Seit 1. Januar 2024

EUAs sind für 40% der Gesamtemissionen im Anwendungsgebiet erforderlich.

Seit 1. Januar 2026

EUAs sind für 70% der Gesamtemissionen im Anwendungsgebiet erforderlich.

Ab 1. Januar 2027 und danach

EUAs sind für 100% der Gesamtemissionen im Anwendungsgebiet erforderlich.

Hat das ETS Einfluss auf die Seefrachtraten?

Die Reedereien sehen sich mit erhöhten Betriebskosten konfrontiert. Sie reagieren mit der Einführung eines ETS-Zuschlags. Dieser wird in den meisten Fällen auf alle bestehenden und neuen Spot- und Langzeitverträge addiert. Die Höhe des Aufschlags wird sich voraussichtlich mit der Zeit ändern, unter anderem aufgrund der stufenweisen Integration.

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