ICS2: Verpflichtend für den Seeverkehr, Beginn der Umstellung für Straße und Schiene

Die Übergangsphase für den Seeverkehr endet am 1. April und die ICS2- Vorschriften werden verbindlich. Gleichzeitig beginnt die Implementierungsphase für den Schienen- und Straßenverkehr.

  • ICS2

Ab dem 1. April gelten für den Seeverkehr in der Europäischen Union strengere Zollsicherheitsvorschriften. Die Übergangsphase lief seit Dezember 2024. Jetzt endet sie offiziell und die ICS2-Vorschriften gelten für den gesamten See- und Luftverkehr.

Vom ICS2 betroffen sind alle Sendungen, die in ein EU-Land versandt oder die durch ein EU-Land durchgeführt werden. Das Import Control System 2 erfordert die Meldung detaillierter Sendungsinformationen, bevor die Sendung das Herkunftsland verlässt. Dies bedeutet, dass zusätzliche Informationen bei der Erstellung der summarischen Eingangsanmeldung (ESD) übermittelt werden.

Ebenfalls am 1. April startet die Übergangsphase für den Straßen- und Schienenverkehr. Alle angeschlossenen Transportunternehmen müssen bis zum 1. September 2025 in das ICS2-System integriert werden.

Zusätzliche Angaben, die Sie machen müssen:

Die Zolltarifnummer (ein 6-stelliger HS-Code)

Eine klare Beschreibung dessen, was versandt werden soll

Die EORI-Nummer des Importeurs

Angaben zum Absender und Empfänger der Sendung

Möchten Sie wissen, wie Sie den Wechsel reibungslos vollziehen können?

Wer sich frühzeitig auf die Veränderungen einstellt und z.B. seine IT-Systeme anpasst, hat einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Erfahren Sie, wie Sie sich auf die ICS2-Umstellung vorbereiten können

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