Einführung des ETS Zuschlags

Ab 1. Januar 2024 wird in der EU ein Aufschlag im Schifffahrtssektor erhoben, um den ökologischen Fußabdruck und die verursachten Treibhausgasemissionen zu regulieren.

  • ETS Zuschlag
  • Nachhaltigkeit
  • Seefracht

Das EU-Emissionshandelssystem zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen in der EU zu verringern und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Schifffahrtssektor in diese Bemühungen einbezogen, und die betreffenden Akteure werden verpflichtet sein, ihre Emissionen zu überwachen und entsprechende Zertifikate zu erwerben. Die Anzahl der verfügbaren Emissionszertifikate wird von Jahr zu Jahr verringert, um die Einhaltung der Klimaziele zu ermöglichen.

Die Reedereien haben angekündigt, bei Inkrafttreten des ETS einen zusätzlichen ETS-Zuschlag auf den Schiffsverkehr zu erheben. Dieser dient dazu, die erhöhten Betriebskosten, z.B. für den Kauf von Emissionszertifikaten, auszugleichen.

Als Logistikdienstleister und NVOCC haben wir keinen Einfluss auf die Höhe der von den Reedereien erhobenen Zuschläge.

Schrittweise Einbeziehung der Schifffahrtsemissionen in den Kohlenstoffmarkt:

Ab 1. Januar 2024

Emissionszertifikate sind für 40 % der verursachten Emissionen erforderlich.

Ab 1. Januar 2025

Emissionszertifikate sind für 70 % der verursachten Emissionen erforderlich.

Ab 2026 und danach

Emissionszertifikate sind für 100 % der verursachten Emissionen erforderlich.

Erfahren Sie mehr über das EU-Emissionshandelssystem (ETS)

Was ist es? Wo gilt es? Wie ändern sich die Raten?

Erweitern Sie Ihr Wissen

Lesen Sie mehr Neuigkeiten